Transportschaden und Sendungsverluste

Verluste und Transportschäden

Wer kennt das nicht? Man erwartet dringend eine Sendung. Endlich ist sie da und man muss feststellen, dass der Inhalt komplett oder teilweise zerstört ist. Nun ist guter Rat teuer. An wen muss ich mich wenden? Wer ersetzt den Transportschaden? An wen melde ich den Sendungsverlust? Wie bekomme ich Recht?

Transportschaden vermeiden

Als Versender sollten Sie von Anfang an bemüht sein einen Transportschaden zu vermeiden. So ersparen Sie sich unnötige Reklamationen und Scherereien, die am Ende oft viel mehr Kosten als der Betrag, der durch die unzureichende Transportsicherung und Vorsorge gespart wurde.

Verlust von Sendungen

Noch unangenehmer ist es, wenn die gewünschte Sache überhaupt nicht eintrifft, also ein Sendungsverlust vorliegt. Zum Beispiel der Alptraum eines jeden Urlaubers, der Reisemangel – Gepäckverlust oder die Verspätung des Reisegepäcks. Auch andere Waren gehen manchmal verloren. Fragt man beim Absender nach, so erhält man meist die Auskunft, dass die Ware bereits versand wurde. Man soll sich doch noch ein wenig gedulden. Nach einigen Tagen des Wartens steht dann endgültig fest, es handelt sich um einen Verlust.

Absender ist der richtige Ansprechpartner

Der Absender ist meist der beste Ansprechpartner und kann Ihnen in den meisten Fällen am schnellsten und besten helfn. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt sollten Sie sich zuerst an die Person, die den Transportauftrag erteilt hat, wenden. Im Normalfall dürfte dies der Absender der Sendung sein. Nur dieser kennt das beauftragte Transportunternehmen und kann bei diesem dann Nachforschung betreiben. Weiterhin hat meist nur der Absender die entsprechenden Einlieferbelege und kann somit Schadensersatzansprüche beim Transporteur geltend machen und auch belegen.

Achtung! Nicht jede Sendung ist versichert

In wieweit Ihren Regressforderungen entsprochen wird, hängt von der Art der Sendung und dem gewählten Transportunternehmen ab. Wichtig ist es zu wissen, dass nicht jede Sendung versichert ist. Es liegt daher in Ihrem Interesse sich vor dem Versand zu informieren wer bei einem eventuellen Transportschaden oder Verlust die Haftung übernimmt. Bei besonders höherwertigen Inhalten wäre es ratsam über eine zusätzliche Versicherung für Ihre Fracht nachzudenken.

Sind Sie selbst Auftraggeber und Ihnen wird von Seiten des Transportunternehmens nur sehr zögerlich oder gar nicht geholfen, dann empfiehlt sich ein Anzeige bei der Polizei. Es handelt sich ja schließlich für Sie um einen finanziellen Verlust den Sie nicht selbst zu verantworten haben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wächst die Kooperationsbereitschaft Ihres Transportpartners. Sie werden staunen, wie schnell Lösungen gefunden werden können.

Transportschaden und Sendungsverlust – Tipp für Versender

Informieren Sie sich bei Ihrem Transporteur in wie weit Ihr Frachtgut versichert ist. Fragen Sie nach eventuellen Schadensersatzansprüchen falls Ihre Sendung zerstört, verspätet oder gar nicht ankommt.

Transportschaden und Sendungsverlust – Tipp für den Empfänger der Sendung

Sind bestellte oder erwartete Sendungen nicht innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen, gedulden Sie sich nicht zu lange (Verjährungsfrist). Fragen Sie beim Absender nach und setzen Sie Ihr Recht mit geeigneten Mitteln durch. So kann der Sachverhalt meist in kurzer Zeit geklärt werden.

Interessant ist, dass die meisten Reklamationen in Bezug auf Transportschäden bei Kühlschränken, Gepäck Flugverkehr, Neuwagen, Kondenstrockner und Waschmaschine registriert werden. Viele Urteile dazu und zu Streitigkeiten wie Umsatzsteuer bei Transportschaden und Sendungsverlust finden Sie im Internet.

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